NEUE RESIDENZ GRAND HOTEL LOCARNO Eigentumswohnungen ab CHF 950 000.- Assofide SA CP 144 CH - 6601 Locarno www.assofide.ch info@assofide.ch +41 91 752 17 52
BAU & HAUS BRANDSCHUTZ BRÄNDE IN MIETSHÄUSERN VERHINDERN Durch die Befolgung einfacher Regeln lassen sich Brände und deren Ausbreitung in Mietliegenschaften wirkungsvoll verhindern. Eigentümer und Nutzer, aber auch Verwaltungen und Hauswarte tragen eine Mitverantwortung für die Brandverhütung. TEXT—DANIEL RÖÖSLI* MERKBLÄTTER IN DREI SPRACHEN Tipps und Merkblätter zu Brandschutztüren, Autoeinstellhallen, Treppenhäusern sowie Verhaltens regeln im Brandfall in Deutsch, Französisch und Italienisch stehen auf der Webseite www.svit.ch/brandverhuetung zum Download bereit. Treppenhäuser müssen frei von brennbaren Materialien sein (nicht wie auf dem Bild). Es geht nicht nur um Fluchtweg und Zugang, sondern auch um die Ausbreitung von Bränden. BILD: BFB PRÄVENTION HILFT In der Schweiz ereignen sich jedes Jahr rund 10 500 Gebäudebrände. Dabei müssen viele Menschen ihr Leben lassen oder werden verletzt. Der jährliche Schaden an Gebäuden beläuft sich auf rund 326 Mio. CHF. Warum passieren die Brände? Viele sind auf Unachtsamkeit oder Fahrlässigkeit zurückzuführen, wären also vermeidbar gewesen. Das zeigt, wie wichtig die Prävention ist. Grundsätzlich verfügt die Schweiz mit den geltenden Brandschutzvorschriften über einen der weltweit höchsten Sicherheitsstandards im Brandschutz. Zu beachten ist, dass es in der Verantwortung der Eigentümer und Nutzer von Gebäuden wie auch von Verwaltungen und Hauswartungen liegt, die geltenden Vorschriften jederzeit einzuhalten. Die Beratungsstelle für Brandverhütung stellt mit Unterstützung des SVIT Schweiz die wichtigsten Massnahmen zur Vermeidung von Bränden für die Verbandsmitglieder auf Merkblättern zur Verfügung (siehe Box). Die Merkblätter können heruntergeladen und zum Beispiel als Hinweisschilder in Mietliegenschaften angebracht werden. Die Erfahrung zeigt, dass selbst die einfachsten Sicherheitsmassnahmen schnell in Vergessenheit geraten. BRANDSCHUTZTÜREN Grössere Gebäude sind in Brandabschnitte unterteilt. In Wohnhäusern bildet jede Wohnung einen solchen Brandabschnitt. Verbindungstüren zwischen den einzelnen Abschnitten sind als Brandschutztüren ausgestaltet. Sie verhindern bei einem Brand über einen normierten Zeitraum die Ausbreitung von Feuer und Rauch in den benachbarten Brandabschnitt. In der Regel beträgt der Zeitraum 30 Minuten. Vielfach sind sich die Nutzer gar nicht bewusst, dass es sich bei einer bestimmten Tür um eine Brandschutztür handelt. Diese erfüllen ihren Zweck jedoch nur, wenn sie auch tatsächlich geschlossen sind. Brandschutztüren dürfen deshalb nicht unterkeilt und permanent offengehalten werden. Wer die Brandschutztüren zum Beispiel wegen eines Materialtransports kurzzeitig blockiert, damit sie offenbleiben, ist verpflichtet, diese nach Erledigung der Arbeiten wieder ordnungsgemäss zu schliessen. TREPPENHÄUSER Bei Bränden werden Hauseingänge, Treppenhäuser, Korridore und Vorplätze zu Fluchtwegen für die Bewohner. Für die Blaulichtorganisationen sind sie Rettungswege. Daher ist es unerlässlich, dass diese Orte sicher und frei von brennbaren Materialien sind. Es geht nicht nur um Fluchtweg und Zugang, sondern auch um die Ausbreitung von Bränden. Ausbauten, Decken- und Wandbekleidungen, Dekorationen oder grossflächige Bilder aus brennbaren Materialien gehören nicht ins Treppenhaus. Als veritable Fallen können sich zudem Gegenstände wie Kinderwagen, Velos, Möbel und Garderoben sowie brennbare Materialien wie Altpapier, Brennholz oder Gasflaschen erweisen. Sie sind in Treppenhäusern grundsätzlich verboten. AUTOEINSTELLHALLEN Brände in Autoeinstellhallen enden nicht selten in einem Inferno. Dabei sind nicht nur die Fahrzeuge mit ihren Treibstofftanks ausschlaggebend. Erfahrungsgemäss beschleunigen brennbare Waren in Autoeinstellhallen die Ausbreitung von Bränden erheblich. Deshalb dürfen die Hallen zu keinem anderen Zweck verwendet und auch nicht als Lager- oder Werkstätten benutzt werden. Zudem dürfen in ihnen mit wenigen Ausnahmen keine Gegenstände und kein Material gelagert werden. Eine Umschau in Hallen zeigt jedoch ein anderes Bild. Neben Pneus werden Kleiderschränke aufgestellt, Brennholz gestapelt und Gasflaschen gelagert. *DANIEL RÖÖSLI ist Bereichsleiter der Beratungsstelle für Brandverhütung, Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen. IMMOBILIA / September 2026 47
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