LIECHT CHÖMMER SIE KENNEN IHRE LIEGENSCHAFT, WIR BELEUCHTUNG.. KOSTENLOSES ANALYSE-PAKET FÜR LIEGENSCHAFTEN RISIKOANALYSE Risiken selbst erkennen und Handlungsbedarf einschätzen. CHF FÖRDERMÖGLICHKEITEN Übersicht relevanter Fördergelder in der Schweiz. ENTSCHEIDUNGSGUIDE Schritt-für-Schritt zu einer sicheren Investitionsentscheidung. 14 10 JAHRE LEDVANCE 100 JAHRE EXZELLENZ JETZT SELBST-CHECK STARTEN IMMOBILIA / September 2026
IMMOBILIENPOLITIK KURZMELDUNGEN ANZEIGE BASEL-STADT REVIDIERTES BAU GESETZ IN KRAFT Der Regierungsrat hat die vom Grossen Rat beschlossene Fassung des Bau- und Planungsgesetzes per 18. August 2026 in Kraft gesetzt. Mit den Änderungen der Wohnraumförderungsverordnung setzt die Regierung den Gegenvorschlag «Basel baut Zukunft» um. Dieser verlangt, dass auf den Transformationsarealen (grösser als 15 000 qm) mindestens 33% der Wohnfläche gemeinnützig in Kostenmiete vermietet werden müssen. Zudem setzt er ambitionierte Ziele beim Klimaschutz. Betroffen von der neuen Beschränkung sind u. a. die Areale Klybeck und Dreispitz. LEGIONELLEN- AUSBRUCH BEENDET Das Gesundheitsdepartement hat Mitte August den Ausbruch der Legionellenkrankheit in Basel für beendet erklärt. Die gesundheitsgefährdende Ansteckungsquelle konnte eruiert und stillgelegt werden. Das Departement erinnert an die Schutzmassnahmen von Privatpersonen und die Pflichten der sogenannten Wasserversorger, also namentlich der Vermieter und Stockwerkeigentümergemeinschaften bezüglich der Trink- und Brauchwasserqualität. Diese ergeben sich aus verschiedenen Regelungen auf Gesetzes- (Lebensmittelgesetz) und Verordnungsstufe (u. a. Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung und Verordnung des EDI über Trinkwasser). ST. GALLEN VERNEHM LASSUNG ZUR ABBRUCHPRÄMIE Mit einem Nachtrag zum Planungs- und Baugesetz will der Regierungsrat die Rechtsgrundlagen für eine Abbruchprämie schaffen, die den freiwilligen Abbruch nicht mehr benötigter Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen fördert. Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis 21. September. Die Umsetzung ist für kommendes Frühjahr geplant. ZÜRICH WEITERENTWICK LUNG VON BAU DENKMÄLERN Die bauliche Weiterentwicklung von Gebäuden, die sich im Inventar der Denkmalpflege befinden oder geschützt sind, soll einfacher werden - zum Beispiel bei einer energetischen Modernisierung. Der Regierungsrat hat die entsprechende Revision des Planungs- und Baugesetzes zuhanden des Kantonsrates verabschiedet. Baudenkmäler sollen nicht nur erhalten, sondern auch zeitgemäss weiterentwickelt und genutzt werden können. Diesem Anliegen trägt die Vorlage «Modernisierung der Denkmalpflege-Gesetzgebung (Baudenkmäler)» mit einer Reihe von Änderungen Rechnung, die der Regierungsrat zuhanden des Kantonsrates verabschiedet hat. Neben Änderungen im Planungs- und Baugesetz sind darin auch nachgelagerte Anpassungen der zugehörigen Verordnungen vorgesehen. Der Regierungsrat erfüllt damit zwei Aufträge aus dem Kantonsrat. QuorumDigital Neue Benutzeroberfläche QuorumDigital QuorumDigital QuorumDigital Die ERP Software für eine professionelle Immobilienbewirtschaftung Portal, Cockpit, Workflow Wohnungsabnahme, Buchhaltung, ECM/DMS START LIGHT OPEN Unsere Quorum Digital varianten www.quorumsoftware.ch IMMOBILIA / September 2026 15
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