IMMOBILIENPOLITIK BAURECHT KOSTEN VERSUS VELOROMANTIK Das Bundesamt für Strassen (Astra) und die Velokonferenz Schweiz überarbeiten das «Handbuch Veloparkierung» - und führen dabei zahlreiche neue, kostenwirksame Vorgaben für den privaten Hochbau ein. Der SVIT Schweiz lehnt den Entwurf ab und fordert eine Überarbeitung unter Einbezug der Immobilienwirtschaft. TEXT—NINA NABHOLZ* BILD: JACQUIMARTIN, STOCK.ADOBE.COM Veloparkplätze dürfen nicht tiefer als im 1. Untergeschoss liegen und ab rund 20 Autoparkplätzen wird neu eine separate Velozufahrt zur Tiefgarage verlangt. LANGE LISTE VON VORGABEN Das Velo hat in der Schweiz einen festen Platz - im Alltag, in der Politik und neuerdings auch in der Tiefgarage: möglichst ebenerdig, mit eigener Rampe und Stromanschluss. So jedenfalls stellt es sich der Entwurf zur 2. Auflage des «Handbuchs Veloparkierung» vor, den das Bundesamt für Strassen (Astra) und die Velokonferenz Schweiz in die Anhörung geschickt haben. Was als massvolle Aktualisierung der Erstausgabe von 2008 daherkommt, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als eigentliches Verdichtungsprogramm für Vorschriften. ANZEIGE Konflikte im StWE mediativ klären ERBEN-Mediation / Immobilien Moderator / Mediator M.A. empfiehlt sich. Tel. 079 400 25 93 www.kreuzplatz-mediation.ch Die Liste der Neuerungen ist lang. Um nur einige Beispiele zu nennen: Stromanschlüsse für E-Bikes werden im Wohnungsbau zur Pflicht (20 bis 35% der Langzeitparkplätze), in der Hotellerie gelten gar Zielquoten bis 50%. Wohnzimmer und Küche zählen bei der Bedarfsberechnung neu als Zimmer mit, was die Anzahl geforderter Veloparkplätze pro Wohnung erhöht - verbunden mit einem starren Reduktionsverbot. Für eine Vier- Zimmer-Wohnung bedeutet dies künftig mindestens vier zu erstellende Pflicht- Veloparkplätze. Veloparkplätze dürfen nicht tiefer als im 1. Untergeschoss liegen, die Flächenvorgaben für Spezialvelos wachsen unverhältnismässig und ab rund 20 Autoparkplätzen wird neu ferner eine separate Velozufahrt zur Tiefgarage verlangt. Zwar betonen die Herausgeber den Empfehlungscharakter der Vollzugshilfe. Die Praxis zeigt indessen, dass solche Handbücher von den Bewilligungsbehörden als behördenverbindlich wahrgenommen und flächendeckend angewendet werden - unabhängig vom örtlichen und tatsächlichen Bedarf. Die Stadt Zürich IN DER PRAXIS WERDEN SOLCHE HANDBÜCHER VON DEN BEWILLI GUNGSBEHÖRDEN ALS VERBINDLICH WAHRGENOMMEN. etwa verweist in ihrem «Leitfaden zur Veloparkierung in Wohnsiedlungen» wiederholt auf das Handbuch. 12 IMMOBILIA / September 2026
37 EINSEITIG ENTSTANDEN, TEUER BEZAHLT Erklärungsbedürftig ist auch die Entstehung: Die fachliche Begleitung bestand ausschliesslich aus Velofachstellen, Ingenieurbüros für Veloinfrastruktur und Interessenorganisationen wie Pro Velo Schweiz. Die Immobilien- und Bauwirtschaft, welche die neuen Anforderungen erstellen, finanzieren und langfristig unterhalten muss, sass nicht mit am Tisch. Dass ein derart einseitig besetztes Gremium mehr Fläche, mehr Infrastruktur und mehr Kosten fordert, überrascht nicht - hinnehmbar ist es aus Sicht des SVIT dennoch nicht. Zwar mag jede dieser Vorgaben für sich klein erscheinen. In der Summe verteuern sie Planung, Bau und Unterhalt - und damit letztlich auch die Mietzinse. Bei Um- und Neubauten mit beengten Platzverhältnissen sind die Vorgaben teils wirtschaftlich gar nicht mehr umsetzbar und verhindern Bauprojekte vollständig. Am Ende trifft dies die Mieterschaft gleich doppelt: weniger neue Wohnungen, höhere Mietzinse für die übrigen. Der SVIT Schweiz hat in seiner Stellungnahme eine grundlegende Überarbeitung unter Einbezug der Immobilienwirtschaft beantragt. Unter anderem fordert er eine Reduktionsmöglichkeit für Lagen und Nutzungen mit geringem Veloaufkommen, den Verzicht auf Trennungspflicht und Tiefenbeschränkung sowie eine Übergangsregelung, damit bereits eingereichte Baugesuche nicht nachträglich verteuert werden. Die Anhörungsfrist lief bis zum 21. August 2026. Wer das Rennen am Ende macht - das Veloideal oder doch das Bezahlbare -, wird sich zeigen. HANDBUCH VELOPARKIERUNG Über den QR-Code gelangen Sie zum Handbuch Veloparkierung, Version für die Anhörung (06.07.2026 - 21.08.2026). *NINA NABHOLZ Rechtsanwältin, MLaw, ist Verbandsjuristin des SVIT Schweiz. ANZEIGE Einfache Online- Schadensmeldung 24/7 Schnelle Hilfe bei Defekten: Ihr Rundum-Service für Küche und Waschraum • Schnelle Reparatur und Lieferung • Lokale Ansprechpartner • Alles aus einer Hand • Markenunabhängige und neutrale Beratung • Preissystem ohne Serviceverträge • Fixe Montagepauschalen Reparieren. Ersetzen. Renovieren.
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